Prüfungsgebiet

Wirtschaftsrecht (WR)

Dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“ sind folgende Module zugeordnet, verpflichtend zu belegen und jeweils mit einer Klausur abzuschließen: WR 1: Bürgerliches Recht und Handelsrecht (6 ECTS)WR 2: Gesellschaftsrecht und Corporate Governance (7 ECTS)WR 3: Konzernrecht und Umwandlungsrecht (5 ECTS)WR 4: Insolvenz-, Kapitalmarkt- und Europarecht (7 ECTS) Entsprechend der Anforderungen im Wirtschaftsprüfungsexamen wird das Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“ mit einer mündlichen Prüfung, die sich inhaltlich auf alle zugehörigen Lehrveranstaltungen bezieht, abgeschlossen. Die mündliche Prüfung ist für das 5. Semester vorgesehen.

Das Modul WR 1 – Bürgerliches Recht und Handelsrecht setzt sich aus drei Teilmodulen zusammen:

WR 1.1: Bürgerliches Recht (3,5 ECTS)

WR 1.2 Handelsrecht (1 ECTS)

WR 1.3: Internationales Privat- und Kaufrecht (1,5 ECTS)

Ziel:

  • Vermittlung und Vertiefung nationaler und internationaler Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, Arbeitsrechts und Handelsrechts
  • Anwendung und rechtliche Würdigung komplexer Einzelfälle unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
  • Erwerb fundierter Kenntnisse im Vertrags-, Arbeits- und Handelsrecht zur Analyse und Bewertung praxisrelevanter Sachverhalte
  • Grundlegende Einordnung internationaler Bezüge durch das internationale Privatrecht sowie deren Anwendung auf grenzüberschreitende Fragestellungen

 

Das Modul WR 2 – Gesellschaftsrecht und Corporate Governance setzt sich aus drei Teilmodulen zusammen:

WR 2.1: Gesellschaftsrecht 1: Personengesellschaften (1,5 ECTS)

WR 2.2: Gesellschaftsrecht 2: Kapitalgesellschaften (3,5 ECTS)

WR 2.3: Corporate Governance: juristische Perspektive (2 ECTS)

Ziel:

  • Abgrenzung und Einordnung verschiedener Rechtsformen, Erkennen von Problemen
  • Vertiefung der Kenntnisse im Gesellschaftsrecht und Corporate Governance
  • Lehrveranstaltung Gesellschaftsrecht 1: Fokus auf Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • Lehrveranstaltung Gesellschaftsrecht 2: Fokus auf GmbH-Recht und Aktienrecht
  • Vertiefung von Corporate-Governance-Themen aus juristischer Perspektive

 

Das Modul WR 3 – Konzernrecht und Umwandlungsrecht setzt sich aus zwei Teilmodulen zusammen:

WR 3.1: Konzernrecht (2 ECTS)

WR 3.2: Umwandlungsrecht (3 ECTS)

Ziel:

  • Vertiefung des Konzernrechts mit Fokus auf Strukturen und Besonderheiten von Aktien- und GmbH-Konzernen
  • Behandlung des Umwandlungsrechts, insbesondere Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel
  • Ergänzung um wirtschaftsrelevante Themen wie Konzernbildungskontrolle, Gleichordnungskonzern und Gemeinschaftsunternehmen
  • Einbezug internationaler und konzernrechtlicher Aspekte für die Wirtschaftsprüfung

 

Das Modul WR 4 – Insolvenz-, Kapitalmarkt- und Europarecht setzt sich aus drei Teilmodulen zusammen:

WR 4.1: Insolvenzrecht (2 ECTS)

WR 4.2: Kapitalmarktrecht (3 ECTS)

WR 4.3: Europarecht (2 ECTS)

Ziel:

  • Vertiefung des Insolvenzverfahrens, anschließend wirtschaftsrelevante Themen wie Insolvenzhaftung, Insolvenzplan und internationales Insolvenzrecht.
  • Schwerpunkt auf Marktmissbrauchsverordnung, Wertpapierhandelsgesetz, Wertpapierübernahmegesetz und Börsenrecht; ergänzt um Haftung, Clearing & Settlement, Aktienrückkauf und aktuelle Entwicklungen.
  • Grundlagen der EU sowie Vertiefung im Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, insbesondere Grundfreiheiten (z. B. freier Warenverkehr) und EU-Beihilfenrecht.

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