Prüfungsgebiet

Steuerrecht (S)

Dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“ sind folgende Module zugeordnet, verpflichtend zu belegen und jeweils mit einer Klausur abzuschließen: S 1: Allgemeines Steuerrecht (4 ECTS)S 2: Ertragsteuern (8 ECTS)S 3: Verkehrsteuern (7 ECTS)S 4: Umwandlungssteuerrecht und Internationales Steuerrecht (6 ECTS)

Das Modul S 1 – Allgemeines Steuerrecht setzt sich aus zwei Teilmodulen zusammen:

S 1.1: Steuerschuldrecht und Steuerverfahren (2 ECTS)

S 1.2: Rechtsschutz und Steuerstrafrecht (2 ECTS)

Ziel:

  • Behandlung von Grundlagen des Allgemeinen Steuerrechts mit Fokus auf Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
  • Überblick über die deutsche Steuerrechtsordnung sowie Zuständigkeiten von Behörden und Gerichten
  • Vermittlung von Steuerschuldrecht, Besteuerungsverfahren und Rechtsschutz inkl. steuerstrafrechtlicher Grundlagen
  • Analyse und Beurteilung steuerrechtlicher Fragestellungen in der Praxis

 

Das Modul S 2 – Ertragsteuern setzt sich aus drei Teilmodulen zusammen:

S 2.1: Einkommensteuer (2 ECTS)

S 2.2: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (2 ECTS)

S 2.3: Bilanzsteuerrecht (4 ECTS)

Ziel:

  • Schwerpunkt und vertiefende Behandlung der Unternehmensbesteuerung
  • Detaillierte Vermittlung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer einschließlich Bilanzsteuerrecht und Besonderheiten gewerblicher Personengesellschaften
  • Analyse des Einflusses der Besteuerung auf Rechtsform-, Finanzierungsentscheidungen und Konzernbildung
  • Behandlung steuerlicher Aspekte von Unternehmenskäufen und -verkäufen

 

Das Modul S 3 – Verkehrsteuern setzt sich aus zwei Teilmodule zusammen:

S 3.1: Verkehrsteuern 1 (4 ECTS)

S 3.2: Verkehrsteuern 2 (3 ECTS)

Ziel:

  • Systematische Behandlung zentraler Verkehrsteuern im deutschen Steuerrecht
  • Vertiefte Analyse der Umsatzsteuer im Rahmen von „Verkehrsteuern 1“
  • Behandlung von Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuer, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer in „Verkehrsteuern 2“
  • Anwendung und fundierte Beurteilung verkehrsteuerlicher Fragestellungen in der Praxis

 

Das Modul S 4 – Umwandlungssteuerrecht und Internationales Steuerrecht setzt sich aus zwei Teilmodulen zusammen:

S 4.1: Umwandlungssteuerrecht (3 ECTS)

S 4.2: Internationales Steuerrecht (3 ECTS)

Ziel:

  • Aufbau auf steuerrechtlichen Kenntnissen aus den Modulen „Ertragssteuern (S 2)“ und „Verkehrsteuern (S 3)“
  • Vertiefte Behandlung des Umwandlungssteuerrechts, insbesondere steuerlicher Aspekte von Rechtsformwechseln
  • Analyse zentraler Fragestellungen des internationalen Steuerrechts, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Anwendung und Beurteilung komplexer steuerlicher Problemstellungen sowie steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis

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